1. Allgemeines

1.1     Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche durch die Gribi und Partner AG (nachfolgend „GP AG“) entgeltlich und unentgeltlich angebotenen Produkte, (Dienst-)Leistungen und Informationen. Sie gelten insbesondere für:

A.Treuhand-, Revisions- und Beratungsdienstleistungen, etc.;
B. Gutachtertätigkeiten, Vermittlungstätigkeiten, etc.

1.2     Die vorliegenden AGB sind anwendbar, sobald der Kunde/Nutzer Produkte, Leistungen oder Informationen der GP AG bezieht oder nutzt. Der Kunde/Nutzer anerkennt insbesondere mit der schriftlichen oder elektronischen Bestellung oder Nutzung von Produkten, Leistungen und Informationen, die von GP AG angeboten werden, die Verbindlichkeit der aktuellen AGB. Die jeweils gültigen AGB der GP AG gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen bzw. -nutzungen des Kunden/Nutzers.

1.3     Die AGB können bei der GP AG bestellt werden und sind über www.gribipartner.com abrufbar. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftlichkeitsvorbehaltsklausel. Änderungen dieser AGB durch die GP AG sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

1.4     Der Kunde/Nutzer verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Geschäftsbestimmungen, oder ähnliches und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB. Die Verwendung von eigenen Bestellscheinen, Formularen, Verträgen, o.ä. durch den Kunden/Nutzer hat auf die vorliegende Bestimmung keinen Einfluss, unabhängig abweichender Bestimmungen auf besagtem Dokument o.ä. Abweichungen von der vorliegenden AGB sind für die GP AG nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

1.5     Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt.

1.6     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-Olten SO. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts (insb. des Wiener Kaufrechtes vom 11.4.1980 sowie anderer Staatsverträge).

  1. Interessenkonflikte/Verhältnis zu anderen Klienten/Nutzern.

2.1     Dem Kunden/Nutzer ist bekannt, dass die GP AG einen Auftrag allenfalls nicht annehmen kann oder die Tätigkeit aufgrund von gesetzlichen oder standesrechtlichen Regeln einstellen muss, falls ein Konflikt zwischen den Verpflichtungen der GP AG gegenüber dem Klienten/Nutzer und anderen Klienten/Nutzern oder zwischen den Interessen der GP AG und der des Klienten/Nutzers steht.

2.2     Der Klient/Nutzer stimmt zu, der GP AG jederzeit alle für die Abklärung einer Interessenskollision erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Klient/Nutzer ist verpflichtet, die GP AG umgehend über irgendwelche Umstände zu informieren, welche in ihren Augen einen potenziellen Interessenkonflikt darstellen könnten.

2.3     Der Klient/Nutzer anerkennt, dass die GP AG bei einer Annahme eines Auftrags keine Exklusivität in Bezug auf Beratung zu einer bestimmten Branche oder einem bestimmten Markt garantiert. Vorbehaltlich gesetzlicher und berufsständischer Regeln kann die GP AG bei Transaktionen, Streitigkeiten oder anderen Angelegenheiten, an denen der Klient/Nutzer oder mit dem Klient/Nutzer verbundene Einheiten ein Interesse haben, für andere Klienten/Nutzer agieren, sofern die GP AG dabei nicht ihre Pflichten gegenüber den Klienten/Nutzer verletzt.

  1. Grundlagen der Geschäftsbeziehung

3.1     Die GP AG kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn sie dem Kunden beratend zur Seite steht. Die GP AG kann dem Kunden/Nutzer ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse entsprechend auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.

3.2     Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.

3.3     Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.

3.4     Die GP AG kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen, diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 9 hiernach.

  1. Mitwirkung des Kunden sowie digitaler Informationsaustausch

4.1     Der Klient/Nutzer stellt sicher, dass die GP AG alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig erhält, diese sind vom Kunden/Nutzer unaufgefordert und rechtzeitig der GP AG zu übermitteln.

4.2     Der Klient/Nutzer ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.

4.3     Werden Unterlagen und Belege digitalisiert an die GP AG eingereicht, obliegt die gesetzeskonforme Aufbewahrung der Originalunterlagen und Originalbelege dem Klienten/Nutzer.

4.4     Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform spectas.ch, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung stimmt der Klient/Nutzer zu, dass die GP AG elektronische Hilfsmittel, soweit gesetzlich zulässig, ohne Verschlüsselung benutzen kann, um mit dem Klienten/Nutzer oder mit Dritten über die Belange der Klienten/Nutzer zu kommunizieren.

4.5     Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Die GP AG ist für solche Risiken nicht haftbar.

4.6     Die GP AG trifft angemessene Vorkehrungen um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind. Der GP AG ist es freigestellt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.

4.7     Die GP AG kann dem Kunden/Nutzer Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Der Kunde/Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann.

4.8     Die GP AG kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.

4.9     Übermittelt die GP AG im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.

4.10   Im Übrigen gilt für die Datenbearbeitung die Datenschutzerklärung der GP AG.

 

  1. Nutzungs- und Schutzrechte

5.1     Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an allen durch die GP AG erstellten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know-hows verbleiben bei derselben.

5.2     Die GP AG räumt dem Kunden/Nutzer jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an den ihm überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen einschliesslich des jeweils dazugehörigen Know-hows ein.

5.3     Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden/Nutzer an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der GP AG zulässig.

5.4     Der Kunde/Nutzer darf die ihm von der GP AG überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.

5.5     Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.

  1. Honorar, Auslagen und Zahlungsmodalitäten

6.1     Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.

6.2     Wenn nichts anderes vereinbart ist, stimmt der Klient/Nutzer zu, dass die GP AG ihre Leistungen nach aufgewendeter Zeit in Rechnung stellt. Die GP AG verrechnet alle im Beratungsumfang erbrachten Leistungen, einschliesslich Abklärungen, Dokumentationen, Besprechungen, Reisen usw. Der anwendbare Stundenansatz ist abhängig von den nötigen Kenntnissen und Erfahrungen, er wird auftragsspezifisch festgelegt. Die GP AG behält sich das Recht vor, die Stundenansätze auf jährlicher Basis einseitig anzupassen.

6.3     Die GP AG behält sich das Recht vor, allfällige Drittrechnungen der Klienten/Nutzer zur direkten Begleichung weiterzuleiten.

6.4     Die GP AG ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung der Klienten/Nutzer Dienstleistungen von Dritten zu beanspruchen, einschliesslich – jedoch nicht begrenzt auf – Übersetzungsdienstleistungen und ähnliches und ist ermächtigt, entsprechende Verträge für solche Dienstleistungen im Namen und auf Rechnung der Klienten/Nutzer abzuschliessen.

6.5     Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Beträge exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.). Von der GP AG allenfalls zu entrichtende MwSt. wird dem Klienten/Nutzer zusätzlich in Rechnung gestellt. Ebenso gehen alle anwendbaren ausländischen Steuern und Abzüge zu Lasten des Klienten/Nutzer und werden von diesem getragen.

6.6     Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen der GP AG innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Ausstellung zu begleichen.

6.7     Der Klient/Nutzer ist nicht berechtigt, die Zahlungsverpflichtung aufzuschieben und/oder die Forderung zu verrechnen.

6.8     Falls eine Rechnung nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums beglichen wird, befindet sich der Klient/Nutzer ohne weiteres in Verzug und kann verpflichtet werden, die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen. Zudem behält sich die GP AG das Recht vor, die Tätigkeit für diesen oder auch für einen andere Klienten/Nutzer einzustellen.

6.9     Handlungen der GP AG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruchs werden dem Klienten/Nutzer zu den üblichen Stundenansätzen der damit beauftragten Personen in Rechnung gestellt.

6.10   Der Klient/Nutzer entbindet die GP AG und jegliche Mitarbeiter, Konsulenten, Anwälte, Partner oder andere mit der GP AG verbundenen Personen oder Unternehmen unwiderruflich von deren beruflicher Geheimhaltungspflicht bei Zwangsvollstreckungsmassnahmen, Gerichts- und/oder Schiedsverfahren in dem für die Verfolgung und Durchsetzung der Ansprüche auf Honorare und Auslagen der GP AG nötigen Ausmass.

6.11   Die GP AG kann den Klienten/Nutzer auffordern, einen Kostenvorschuss für Honorare und Auslagen zu zahlen. Die GP AG behält sich das Recht vor, diesen Vorschussbetrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen. Kostenvorschüsse werden während der Dauer des Dienstleistungsverhältnisses vorgetragen und bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

  1. Gewährleistung

7.1     Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde/Nutzer Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die GP AG. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde/Nutzer Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8 hiernach.

  1. Haftung

8.1     Die GP AG steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.

8.2     Die GP AG haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.

8.3     Ist das Verhalten des Klienten/Nutzers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die GP AG von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, fehlende, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.

8.4     Unterlagen oder Informationen namentlich Belege, Quittungen und Rechnungen, die Geschäftsrelevant für die Buchhaltung sind, werden vom Klienten/Nutzer auf der Plattform oder deren Mobile-Applikation innert 7 Tagen nach Aufforderung durch GP AG vom Klienten/Nutzer selbst hochgeladen. Die Frist kann nicht verlängert oder aufgeschoben werden. Wird die Frist von 7 Tagen nicht eingehalten ist die GP AG vom Klienten/Nutzer von jeglicher Haftung befreit. Der Kunde/Nutzer kann das Hochladen der Belege ab delegieren, ist jedoch für die Vollständigkeit, Datenschutz und Gewährleistung verantwortlich.

8.5     Ohne ausdrückliche oder gegenteilige Abrede ist die GP AG weder für Beratungen über ausländisches Recht, d.h. nicht Schweizer Recht, noch für steuerliche Beratungen im Schweizer Recht haftbar. Die GP AG ist auch nicht verpflichtet, eine bereits erteilte Auskunft der Klienten/Nutzer auf den neusten Stand zu bringen.

  1. Geheimhaltung

9.1     Die GP AG ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Kunden- bzw. Nutzerbeziehung Kenntnis erhält, Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden/Nutzers zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen der GP AG, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin.

9.2     Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

9.3     Diese Verpflichtung hindert die GP AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden/Nutzers.

  1. Beendigung des Vertragsverhältnisses und deren Folgen

10.1   Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.

10.2   Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden/Nutzer zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden/Nutzer auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.

10.3   Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entsteht.

10.4   Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.

10.5   Mehrwertsteuerabrechnungen und Jahresabschlüsse werden erst nach beglichenen Schlussrechnungen für den Klienten/Nutzer freigegeben und deklariert.

10.6   Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die GP AG dem Kunden/Nutzer dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der GP AG sind kostenpflichtig.

10.7   Die GP AG ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden/Nutzers zu behalten.

10.8   Der Kunde/Nutzer ist alsdann für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. GP AG ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich nicht verantwortlich.

Olten, den 01.01.2024

Gribi & Partner AG